AGB
Stand: 25. Juni 2023
§ 1 Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten ausschließlich. Abweichende oder
entgegenstehende Bedingungen werden von
uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht
ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung durchführen.
(3) Diese Allgemeinen Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
(2) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung durchführen.
(3) Diese Allgemeinen Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot, Annahme
Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne
von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt,
dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen
anzunehmen.
§ 3 Preise, Zahlung
(1) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und
ausschließlich der Kosten für Versand und
Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart. Zölle und ähnliche Abgabe hat der
Kunde zu tragen.
(2) Der Preis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zah¬lung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
(2) Der Preis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zah¬lung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt,
insoweit seine Gegenansprüche unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind oder wenn
der Kunde mit einem
Gewährleistungsanspruch aufrechnet. Zur
Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur
aufgrund von Gegenansprüchen aus dem
gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 5 Lieferung
(1) Lieferung setzt die fristgerechte und
ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Kunden voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
(2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Kunde über.
(2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Kunde über.
§ 6 Gefahrübergang, Versendung
Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Kunde über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller
Zahlungen verbleibt die Ware in unserem
Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des
Kunden, einschließlich Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
(2) Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
(4) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Kunden freizugeben.
(2) Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
(4) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Kunden freizugeben.
§ 8 Gewährleistung
(1) Voraussetzung für jegliche
Gewährleistungsrechte des Kunden ist dessen
ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten.
(2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahr- übergang geltend gemacht werden.
(3) Bei Mängeln der Ware hat der Kunde ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahr- übergang geltend gemacht werden.
(3) Bei Mängeln der Ware hat der Kunde ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 9 Haftung
(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
haften wir nach den gesetzlichen Regeln;
ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine
vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale im Sinne von § 444 BGB, nach dem Produkthaftungsgesetz der Datenschutz-Grundverordnung bleiben unberührt.
(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale im Sinne von § 444 BGB, nach dem Produkthaftungsgesetz der Datenschutz-Grundverordnung bleiben unberührt.
(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Verhältnis zwischen dem deutschen und dem englischen Text
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen nach deutschem Rechtsverständnis
ausgelegt werden. Die beigefügte englische
Fassung dient nur der Information und ist
nicht Bestandteil des Rechtsgeschäftes. Im
Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt
daher nur die deutsche Fassung.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).